Brandtest der BAM an Regoplast®-ADR-Warntafeln

Nachdem unsere Warntafeln bereits im Jahr 1988 erfolgreich einem Brandtest bei der BASF AG unterzogen und 1991 ein weiteres Mal bei der BAM und der Höchst AG getestet wurden und auch hier in allen Punkten überzeugen konnten, beauftragten wir im Herbst 2021 die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), die Regoplast®-ADR-Warntafeln einem erneuten Brandtest zu unterziehen und über den Versuch einen Prüfbericht zu erstellen. Da der Gesetzestext in der Zeit von 1988 bis heute geändert wurde, wollten wir wissen, ob unsere Warntafeln auch den neuesten gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus (15 Minuten Feuereinwirkung), sollten die Warntafeln einer 30-minütigen Feuereinwirkung ausgesetzt werden. Zu Zwecken der verstärkten Aussagefähigkeit wurden zwei Prüfmuster nacheinander und in verschiedenen Positionen eingesetzt.

Die zu den Versuchen vorgelegten Tafeln entsprachen den Vorgaben des ADR Abschnitt 5.3.2.2*. Der Trägerrahmen besteht aus pulverbeschichtetem, austenitischem Stahl, die Ziffern aus austenitischem Stahl und Folierung, die Kunststoffeinsätze aus Polyamid.

Der Versuchsaufbau und die Durchführung

Der Prüfstand bestand aus einem Gitterrohrgestell mit 12 Brennerdüsen für gasförmiges Propan. Gezündet wurde dieses automatisch. Im ersten Versuch wurde das Prüfobjekt aufrecht stehend (hängend) aufgebaut, im zweiten Versuch erfolgte die Aufhängung flach liegend über der Befeuerung. Die Aufhängung erfolgte dabei jeweils 150mm oberhalb des Feuers an vorhandenen Befestigungsvorrichtungen. Nach Start der Befeuerung wurde diese für die Dauer von 30 Minuten gehalten und die Temperaturverläufe dabei per Foto und Video aufgezeichnet.

Das Ergebnis war eindeutig

Die volle mechanische Integrität der Gefahrgut Warntafeln konnte festgestellt werden und die Trägerrahmen sowie die Zifferntafeln waren in ihrer Form nicht verändert. Die Folie und die Pulverbeschichtung sind erwartungsgemäß verbrannt.

Mit dem Einsatz der Regoplast® Gefahrgut Warntafeln erfüllen Sie somit alle Anforderungen und Klassifizierungen nach dem aktuellen ADR/ RID.

*Gemäß dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in der Fassung vom 01.01.2021, müssen die orangefarbenen Warntafeln für Gefahrgutbeförderungen den Vorgaben des Abschnitts 5.3.2.2 entsprechen. Die Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr und die UN-Nummer müssen unauslöschbar und nach einer 15-minütigen Feuereinwirkung noch lesbar sein. Dabei ist die Feuereinwirkung nicht spezifiziert.

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