In Sachen Chemieindustrie hält China seit über zehn Jahren den Rekord: Laut den Zahlen, die der Verband der Chemischen Industrie in regelmäßigen Abständen veröffentlicht, verzeichnet das Land seit 2009 den größten Anteil am Weltchemieumsatz. Die aktuellsten Zahlen stammen aus dem Jahr 2018 – schon da waren es fast 1,6 Billionen Euro Umsatz. Parallel zu den immer höheren Umsätzen steigt seit Jahren auch das Transportaufkommen, um Chemikalien und andere Gefahrgüter durchs Land zu befördern.
Die Sicherheitsvorkehrungen beim Transport sind dagegen über lange Zeit hinweg kaum mitgewachsen. Seit Ende 2012 regelte die Vorschrift namens GB 28644.2-2012 den Transport, eingeführt von der AQSIQ, der chinesischen Behörde für nationale Qualitätsüberwachung: Sie galten bis auf wenige Ausnahmen als „begrenzte Mengen” bzw. „freigestellte Mengen”. Was zum Beispiel Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation der Gefahrgüter anbelangt, konnten chinesische Speditionsunternehmen komplizierte Vorschriften auf diese Weise einfach umgehen.
Am 1. Dezember 2018 führte das chinesische Ministerium für Transport (MOT) mit dem Gesetz „JT/T 617″ einen neuen Standard für den Straßentransport gefährlicher Güter ein. Vergleichbar ist das Gesetz etwa mit dem „Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“, kurz ADR. Allerdings war das chinesische Gesetz für am Gefahrguttransport beteiligte Unternehmen keinesfalls bindend.
Am 1. Januar 2020 hat sich das geändert: Jetzt sind die Unternehmen verpflichtet, sich an das Gesetz „JT/T 617″ zu halten. Die Vorschriften richten sich dabei ausdrücklich an alle Menschen, die an einem Gefahrguttransport beteiligt sind: also nicht nur den Beförderer selbst, sondern Absender, Verlader, Empfänger und Ladungsverantwortlichen bis hin zum Fahrer. Sie alle müssen eine Einweisung durchlaufen, ehe die Güter auf die Reise gehen dürfen. Neben dem Transport an sich gelten jetzt auch klare Regeln für das Be- und Entladen von Gefahrgütern, für die jeweiligen Transportfahrzeuge, Aufsicht und Inspektionen sowie die rechtliche Haftung. Mit inbegriffen ist eine Kennzeichnungspflicht für das jeweilige Gefahrgut. Die Auswirkungen des Gesetzes machen sich auch direkt in unserem Unternehmen bemerkbar: So erhalten wir verstärkt Anfragen aus China und beliefern bereits seit Ende 2019 chinesische Unternehmen mit unseren Produkten für den Gefahrguttransport. Darüber freuen wir uns sehr – denn für uns bedeutet es die Möglichkeit, die Straßen auch international sicherer zu machen und auf diese Weise Menschen und Umwelt noch besser vor gefährlichen Stoffen zu schützen.