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Transport von Lithium-Batterien: Detaillierte Prüfzusammenfassung ist nun Pflicht

Kürzlich ging der spektakuläre Unfall eines Elektroauto-Fahrers durch die Medien: Auf einer Landstraße bei Tirol war das Auto an einem Baum gelandet. Neben dem vollständig ausgebrannten Wrack blieb am Ende noch etwas übrig: eine 600 Kilogramm schwere Lithium-Ionen-Batterie. Dadurch, dass sie ebenfalls Feuer gefangen hatte, galt sie als Sondermüll – eine Herausforderung für die Feuerwehr und den Hersteller des Autos, der sich erst nach Wochen und durch den medialen Druck bereit erklärte, die Batteriereste fachgerecht zu entsorgen.

Aber nicht nur im Fall eines solchen Unfalls sind die Batterien mit besonderer Vorsicht zu behandeln: Auch unbeschädigte und neue Lithium-Ionen-Batterien gelten – zu Recht – als Gefahrgut. Neben Lithium-Ionen enthalten sie unter anderem Graphit, Cobalt sowie eine Elektrolytlösung. Wirkt eine mechanische Belastung auf sie ein oder überhitzt sie, kann die Batterie Feuer fangen und umweltschädliche Stoffe freisetzen. Zum Einsatz kommen die Batterien dank ihrer hohen Energiedichte in tragbaren Geräten wie Handys und Kameras, mittlerweile aber auch in Gartengeräten, Akkuschraubern und Elektroautos. Bedarf und Transportaufkommen steigen demnach stetig – und sind sicherlich mit verantwortlich für die neuen gesetzlichen Anforderungen.

Ehe ein Hersteller seine Batterien auf die Reise schicken darf, müssen diese den sogenannten UN 38.3 Transporttest der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) bestehen. Der Test gliedert sich in einzelne Untersuchungen, die beispielsweise das Verhalten der Batterie unter extremen Temperaturen, Druck, Kurzschluss oder Überladung überprüft. Seit dem 1. Januar 2020 reicht für den Transport aber nicht nur ein kurzer Hinweis wie „Der UN 38.3 Test wurde erfolgreich bestanden“. Stattdessen muss der Hersteller dem Transportunternehmen eine detaillierte Prüfzusammenfassung vorlegen. Zu den Inhalten, die sie enthalten muss, zählen unter anderem:

• die Kontaktinformationen des Herstellers
• die Kontaktinformationen des Prüflabors
• eine eindeutige Prüfberichts-ID
• eine Beschreibung der Zelle/Batterie, die unter anderem Angaben zu Batterie-Typ, Masse und Lithiumgehalt enthält
• die Modellnummer
• eine Liste der durchgeführten Prüfungen und Ergebnisse
• ein Verweis auf die verwendete überarbeitete Ausgabe des Handbuchs über Prüfungen und Kriterien (herausgegeben vom BAM)
• sie Unterschrift mit Namen und Titel des Unterzeichners als Hinweis darauf, dass die angegebenen Informationen so korrekt sind

Wir bei Regoplast GmbH begrüßen die Änderungen. Denn beim Transport von Gefahrgut kann es nie sicher genug zugehen – und das bedeutet, dass verschiedene Branchen konsequent zusammenarbeiten müssen. Unser Beitrag für mehr Sicherheit sind unter anderem diverse hochqualitative Gefahrgutlabel: Schauen Sie sich dazu gerne einmal bei unseren Produkten um.

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