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TRGS (Technische Regel für Gefahrstoffe) neu gefasst

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gab am 29. Januar 2019 die Änderungen für die TRGS (Technische Regel für Gefahrstoffe) bekannt, die bereits am 14. November 2018 beschlossen wurden. Auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) können die Begründungspapiere zu den veröffentlichten Beschlüssen des Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) und sämtliche Änderungen im TRGS nachgelesen werden.

Die Änderungen betreffen:

TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“
TRGS 903 „Biologische Grenzwerte“
TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“

Neu gefasst wurden:

TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“
TRGS 751 „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen“

Was sind die TRGS?

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.

Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben. (Zitiert nach BAuA TRGS 001, Ausgabe: Dezember 2006)

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