Sie begegnen einem immer wieder auf Schiene: Kesselwagen mit ausgeblichenen, horizontal angebrachten Klebestreifen, deren orangene Farbe kaum noch erkennbar ist.
Mit genau dieser Problematik befasste sich die ständige Arbeitsgruppe des RID-Fachausschusses bei seiner 16. Tagung. Verankert ist die Vorschrift der korrekten Kennzeichnung von Kesselwagen im Abschnitt 5.3.5 des RID. Diese beschreibt, dass Kesselwagen für verflüssigte, tiefgekühlt verflüssigte oder gelöste Gase mit einem 30 cm breiten orangefarbenen Streifen, der den Tank in Höhe der Tankachse umschließt, gekennzeichnet sein müssen. Der Farbton des Streifens orientiert sich an dem der orangefarbenen Schilder, die in Abs. 5.3.2.2.1 näher beschrieben sind.
Während der Sitzung des Ausschusses wurde festgestellt, dass es keine Regelung dazu gab, in wessen Hand die Verantwortlichkeit zur Überprüfung der Streifen liegt, wenn diese im Laufe der Jahre verblassen. Die Ständige Arbeitsgruppe einigte sich mehrheitlich darauf, dass die Kontrolle der korrekten Kennzeichnung im Rahmen einer erstmaligen Prüfung und später im Rahmen von Zwischenprüfungen oder regelmäßigen Prüfungen zu gewährleisten ist. Somit verteilt sich die Verantwortlichkeit zur Prüfung auf die Absender, Beförderer, Befüller, den Betreiber des Kesselwagens sowie die Prüfstelle. (Quelle: Zeitschrift Gefährliche Ladung, Ausgabe 04/2024)