Kunden, die Prüfplaketten gemäß BGV A3 von uns beziehen, können diese auch weiterhin problemlos einsetzen, wie uns die BGHW (Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik) bestätigt hat. Sprechen Sie uns einfach an!
Leider sorgte die oben angesprochene Änderung vom 01.05.2014 bezüglich der Bezeichnung dieser Plaketten mehrfach für Verwirrung, da seitdem überall publiziert wird, dass die Plaketten mit der Aufschrift „geprüft nach BGV A3″ mittlerweile veraltet und stattdessen durch solche mit der Aufschrift „geprüft nach DGUV Vorschrift 3″ zu ersetzen seien. Wir wurden seither oft darauf angesprochen, wann bei uns die Umstellung stattfindet und wir die neuen Plaketten mit in unser Sortiment aufnehmen. Nach mehrfacher Rücksprache mit der Berufsgenossenschaft versichern wir Ihnen, dass dies keine Notwendigkeit darstellt. Der Inhalt der Prüfnorm ist unverändert – nur die Bezeichnung änderte sich. Sie dürfen also nach wie vor die Plaketten mit der Aufschrift “geprüft nach BGV A3” verwenden und diese auch direkt bei uns erwerben.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.